Was Sie über die Betriebssicherheits-verordnung wissen sollten!

An wen richtet sich diese Verordnung?

Die Betriebssicherheitsverordnung richtet sich an den Arbeitgeber und regelt das zur Verfügung stellen von Arbeitsmitteln an die Beschäftigten.

Der Ursprung der Betriebssicherheitsverordnung stammt aus dem Jahr 2002.

Seit dem 01. 06.2015 ist die Novelle der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in Kraft und diese hat einige Änderungen zur Folge.

Welche Forderungen ergeben sich aus der Verordnung?

Dies sind die wichtigsten Punkte der Betriebssicherheitsverordnung:

  • Gefährdungsbeurteilung
  • Wartung
  • Instandhaltung
  • Reparaturen
  • Änderung von Arbeitsmitteln

Wo liegen die Probleme?

Die Erstellung von arbeitsplatzbezogenen Gefährdungsbeurteilungen und deren regelmäßige Prüfung. Damit ist dieser Vorgang nie beendet.

Die Forderung, das Arbeitsmittel dem aktuellen Stand der Technik entsprechend müssen, hat weitreichende Folgen.

Wichtige Neuerungen

  • Die altersgerechte Gestaltung von Arbeitsmitteln
  • Die Berücksichtigung psychischer Gefährdung
  • Eine Erleichterung bezüglich der Gefährdungsbeurteilung für „einfache“ Arbeitsmittel
  • Änderung bei den Mitteilungspflichten bei Unfällen und Schadensfällen

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, bei der Auswahl und der Beschaffung von Arbeitsmitteln mit der Gefährdungsbeurteilung zu beginnen. Hiermit soll erreicht werden, dass die eingesetzten Arbeitsmittel so ausgewählt werden, dass eine sichere Verwendung gewährleistet werden kann. Dabei stehen Eignung des Arbeitsmittels für die geplante Verwendung, die Arbeitsabläufe und die Arbeitsorganisation im Mittelpunkt.

Das Vorhandensein der CE-Kennzeichnung ist nicht ausreichend, damit das Arbeitsmittel verwendet werden kann. Die Betriebssicherheitsverordnung verlangt deshalb, dass für die jeweilige Verwendung eines Arbeitsmittels immer eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen ist.

Der Bestandschutz für Alt-Geräte / Maschinen ist jetzt ein für alle Male abgeschafft worden!

Nachrüstung vorhandener Einrichtungen ist erforderlich

  • Alle Geräte / Maschinen müssen sicherheitstechnisch auf den Stand der Technik gebracht werden

Was gilt als Stand der Technik?

Hier spielen die EU-Normen eine wichtige Rolle, denn diese spiegeln den Stand der Technik größtenteils wieder. Geräte / Maschinen, die diesen aktuellen EU-Normen nicht entsprechen, gelten also als unsicher. Damit ist der Bestandsschutz, sollte es ihn wirklich gegeben haben, endgültig Vergangenheit.

Welche Normen sind wichtig?

Welche Normen sind für den Einsatz von Vakuumhebegeräten wichtig?

Nach unserem Kenntnisstand sind es zwei Normen, wenn wir vom Glastransport ausgehen:

Die EN 13155 ist für alle Vakuumhebegeräte wichtig, diese hat den Titel:
Krane – Sicherheit – Lose Lastaufnahmemittel

Wer jedoch auch Glasscheiben mit dem Vakuumhebegerät bewegt, für den gilt auch die EN 13035 Teil 1 & 2. Wer jetzt denkt, dass die EN 13155 nicht für fahrbare Glaslifter gilt, die nicht lose am Kranhaken hängen, wird hier eines Besseren belehrt. Über die EN 13035 wird auch für solche Geräte, die mit Vakuumsaugern Glas bewegen, die EN 13155 vorgeschrieben.

Die Folge

Alle Alt-Geräte müssen mit den entsprechenden Warneinrichtungen gemäß der Norm EN 13155 nachgerüstet werden, wenn sie ein sicheres Arbeitsmittel darstellen sollen. Das Vakuum muss überwacht werden und entsprechend muss eine Warnung erfolgen, auch wenn die Energie ausfallen sollte. Bewegungen dürfen nur über Tot-Mann-Steuerungen erfolgen und vieles mehr.

Quelle: VDMA-Nachrichten Mai 2015

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